Schulungsangebot

Fortbildung nach § 7 PfSchSachkV

 

Nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14.02.2012 sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltung* zur Sachkunde teilzunehmen.

 

Die vierstündige Fortbildung vermittelt im obligatorischen Teil Kenntnisse und Wissen über die Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz, des Weiteren werden Maßnahmen und Instrumente des Integrierten Pflanzenschutzes erörtert.

Die beiden fakultativen Themen Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Anwenderschutz sollen die Teilnehmer nochmals auf die Gefahren beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt, Natur, Mensch und Tier sensibilisieren.

 

Nach Abschluss der Veranstaltung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

Diese Bescheinigung ist in allen Bundesländern gültig!

Möchten Sie mehr erfahren?

Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen oder besuchen Sie uns persönlich.

Melden Sie sich rechtzeitig an und profitieren Sie von unserem umfangreichen Kursangebot.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.